Schuleinschreibung 2024/2025

Liebe Schulanfänger Eltern,

in folgendem Video finden Sie Informationen für zukünftige Erstklasseltern zur Einschulung 2024/2025.

  • Rechtliche Bedingungen zur Einschulung
  • Bereit für die Schule? - Hilfen für eine wichtige Entscheidung
  • Wie können Sie als Eltern den Schuleinstieg erleichtern?

https://www.youtube.com/watch?v=3UfWC870K84

Elternbrief zur Schuleinschreibung 2024/2025

Liebe Eltern, wir möchten Sie gerne zum Elternabend für die neuen Erstklasseltern einladen.

Der Elternabend ist am Montag, 29 Januar 2024 um 18 Uhr.

Vorab erhalten Sie von uns die Unterlagen zur Schulanmeldung. Bitte füllen Sie die Formulare aus und lassen Sie uns diese als PDF Scan oder per Einwurf in unseren Briefkasten zukommen.


Welche Unterlagen braucht die Schule für die Anmeldung?

  • Fragebogen zur Schulanmeldung (Bitte teilen Sie uns unbedingt Ihre E-Mailadresse für die weitere Kommunikation mit)
  • Datenschutzerklärung
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Bescheinigung Vorschuluntersuchung
  • Übergabebogen vom Kindergarten
  • Nachweis über ausreichenden Masernschutz
  • ggf. Zurückstellungsbescheid vom letzten Jahr
  • Wenn ihr Kind konfessionslos ist und am kath. oder ev. Religionsunterricht teilnehmen möchte, finden Sie den „Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht“ im Downloadbereich auf unserer Webseite.



Welche Kinder sind schulpflichtig?

  • Alle Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
  • Alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2018) Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR 
  • Vorzeitig auf Antrag: Kinder, die zwischen dem 1.10.2024 und 31.12.2024 sechs Jahre alt werden
  • Vorzeitig auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2025 sechs Jahre alt werden (geb. ab 1.1.2019)

Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.

Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Hier finden Sie ein erklärendes Video vom Bayerischen Kultusministerium mit Informationen zur Grundschule in Bayern:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html



Wann ist ein Kind schulfähig?

  • Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Es kann auch vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder für ein Schuljahr zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes. 
  • Sie können sich gerne das Video als Grundlage für die geplante Videokonferenz anschauen: https://youtu.be/3UfWC870K84

Quelle: https://www.km.bayern.de/



Bis wann müssen Sie ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung stellen?

  • Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.
  • Falls Sie die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schulpsychologin/en, Schularzt, Informationen vom Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November des aktuellen Schuljahres möglich.



Einschulungskorridor

Erklär-Video zum Einschulungskorridor:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6388/kultusminister-michael-piazolo-informiert-ueber-die-einfuehrung-des-einschulungskorridors-sowie-die-haushaltsbeschluesse-des-kabinetts.html

Wen betrifft es?

  • Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

Was ist zu beachten?

  • Die Kinder müssen wie alle „normal schulpflichtigen Kinder“ das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen.
  • Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
  • Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden dann, ob Ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst im kommenden Schuljahr eingeschult wird.
  • Wenn Sie die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie das der Schule bis spätestens 10.04.2024. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Geben Sie bis spätestens 10.04.2024 keine Erklärung ab, wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig.

 

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Fragebogen zur Schulanmeldung

Antrag: Teilnahme am Religionsunterricht

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